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Ausstellungsvertrag

Auszug aus den Bestimmungen des Leihvertrages:

Ausstellungsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler an der Hochschulgalerie (HSG) der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt)

ES GIBT KEINE TEILNAHMEGEBÜHREN

Die Exponate müssen Ausstellungsfertig abgegeben werden (Hakenaufnahme, freistehend etc.) Während der Ausstellung liegen sämtliche Bildrechte bei der Hochschulgalerie, insbesondere Bewerbung, Presseaussendungen u. ä.

Alle Arbeiten sind ab Übernahme und für die Dauer der Ausstellung versichert.

ABGABE DER KUNSTWERKE

Die Kunstwerke müssen mit folgenden Informationen abgegeben werden:

Name der*des Künstler*in. Technische Informationen: Titel, Dimensionen, genutzte Technik/Medium und Preis (wenn es zum Verkauf stehen soll). Sichtbar oder hinterlegt: Adresse, Email und Telefonnummer.

VERKAUF

Bei einem Verkauf fallen keine anteiligen Beträge oder Spesen an. Die HSG kann vermitteln, hat aber keine Parteienstellung bei einem allfälligen Verkauf. Die Abwicklung des Kaufes obliegt ausschließlich der Künstlerin oder dem Künstler.

VERVIELFÄLTIGUNG, FERNSEH- UND FILMAUFNAHMEN

Der Leihgeber überlässt der Pädagogischen Hochschule Steiermark für den Zeitraum des Ausstellungsprojektes die Verwertungsrechte für alle Printmedien sowie für alle analogen und digitalen Funk-, träger- oder leitungsgebundenen Medien, die im Zusammenhang mit der Ausstellung eingesetzt werden.

RÜCKGABE DER KUNSTWERKE

Wenn die Ausstellung zu Ende geht, stehen alle unverkauften Exponate den jeweiligen Künstlern und Künstlerinnen wieder zur Verfügung. Die Künstler und Künstlerinnen sind für die Rücknahme selbst verantwortlich und diese sollte bis spätestens 2 Wochen nach Ausstellungsende erfolgen.

PRIVATSSPHÄRE

Alle Angaben der Teilnehmenden werden in einer Datenbank aufgenommen und unterliegen dem persönlichen Datenschutz.

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